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Domainmitglied werden im
1. Deutschen Domainverein e.V.

Bitte lesen Sie sich die Fondsatzung bis zum Schluss durch und drücken unten auf dieser Seite Domainmitglied werden.


FONDSATZUNG

§ 1 Der Domainverein verwaltet einen Fond, in den die Gelder der Domainmitgliedschaft fließen. Nur Mitglieder des Domainvereins können für ihre Domains die Domainmitgliedschaft beantragen.

§ 2 Zweck des Fonds ist es, Gelder von einzelnen Mitgliedern zu bündeln und dann konzentriert auszuschütten.
Die Ausschüttung erfolgt in Form einer Kostenübernahme, die beantragt werden muss.

§ 3 Die Übernahme der Kosten richtet sich nach den folgenden Kriterien:
I. Erfolgsaussichten des Projekts oder des Rechtsstreits,
II. Gelder innerhalb des Domainfonds,
III. Tragweite zu vergleichbaren Rechtsstreiten,
IV. Bereicherung der Mitglieder durch das Projekt,
V. Beginn der Domainmitgliedschaft (mindestens drei Monate),
VI. Projekte dürfen dem Satzungszweck nicht entgegenstehen.

§ 4 Vorstandsmitglieder und die Gründer können auch Domainmitglied werden. Gelder aus dem Fond dürfen aber nicht an die Vorstandsmitglieder, Gründer oder deren Projekte ausgezahlt werden.

§ 5 Alle geförderten Projekte und Rechtsstreite werden auf den Seiten des Domainvereins veröffentlicht.
I. Projekte und Rechtsstreite, die der Vorstand fördern möchte, müssen im Forum öffentlich diskutiert werden.
II. Besteht bei Projekten eine Gefährdung durch eine öffentliche Diskussion, so wird das Projekt im nichtöffentlichen Mitgliedsforum diskutiert.
III. Andere Projekte oder Rechtsstreite dürfen nicht aus dem Fond gefördert werden.
IV. Projekte oder Rechtsstreite können auch schon begonnen haben.

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