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Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 22a AGB-Gesetz Nicht jeder Verein, darf automatisch gewissermaßen im Auftrage des Gemeinwohls abmahnen. Die Liste der Abmahnvereine ist gering, andere als auf dieser Liste stehende dürfen nicht abmahnen: verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Die GSDI e.V. wurde mit Bescheid vom 20. Juni 2001 in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a AGBG eingetragen. Hiergegen wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt, was eine aufschiebende Wirkung zur Folge hat. Damit wird bekanntgegeben, dass sich die GSDI e.V. derzeit NICHT auf die Eintragung berufen kann. Die aufschiebende Wirkung bleibt erhalten, bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Es fehlen diverse Mietervereine und Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer. Die Links auf der linken Seiten führen zu Webseiten von Mitgliedern. Die jetzige Liste ist nicht mehr aktuell. |