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Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 22a AGB-Gesetz

Nicht jeder Verein, darf automatisch gewissermaßen im Auftrage des Gemeinwohls abmahnen. Die Liste der Abmahnvereine ist gering, andere als auf dieser Liste stehende dürfen nicht abmahnen:
  • Aktion Bildungsinformation e.V.
  • Berliner Mieterverein e.V.
  • Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Bund der Versicherten e.V.
  • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucher-
    verbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. -
  • Datenschutzbund Hamburg e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
  • Deutscher Mieterbund e.V.
  • Deutsche Schutzvereinigung Auslandimmobilien e.V.
  • Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI e.V.)

    Die GSDI e.V. wurde mit Bescheid vom 20. Juni 2001 in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a AGBG eingetragen.
    Hiergegen wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt, was eine aufschiebende Wirkung zur Folge hat.
    Damit wird bekanntgegeben, dass sich die GSDI e.V. derzeit NICHT auf die Eintragung berufen kann. Die aufschiebende Wirkung bleibt erhalten, bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.

  • Mieter und Pächter e.V.
  • Schutzverband für Verbraucher und Dienstleistungsnehmer - Endverbraucher, Kapitalanleger, Versicherte - e.V.

    Es fehlen diverse Mietervereine und Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.


    Die Links auf der linken Seiten führen zu Webseiten von Mitgliedern.

    Die jetzige Liste ist nicht mehr aktuell.