Das Domainrechtliche Mandat



Rezensionen:
A.
Daniel Dingeldey im Domainletter:
1. Domainrecht-Seminar des domain-verein.de
Am Samstag den 12.1.02 fand in Hannover das erste Domainrecht- Seminar des Domainvereins (domain-verein.de) statt. Mehr als 25 Teilnehmer hatten sich eingefunden, um von den Rechtsanwaelten Jens Buecking (Stuttgart) und Stefan Strewe (Dresden) mehr ueber das Domain-Recht zu erfahren.

RA Buecking gab zunaechst eine technische Einfuehrung zum Internet, denn nur wer die Technik hinter den Domain-Namen versteht, vermag auch die rechtlichen Huerden fachgerecht zu nehmen. RA Strewe brachte danach anhand von Fallbeispielen die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des Domain-Rechts naeher. Abschliessend wusste RA Buecking praktische Tipps fuer die Fallbearbeitung zu vermitteln, vom ersten anwaltlichen Schreiben ueber Antraege bis zu den An- waltsgebuehren.

Das professionell gestaltete Seminar war sehr lehrreich und ein grosser Erfolg. Es wird am ersten Maiwochenende diesen Jahres in Muenchen wiederholt werden. Ueber die Details werden wir Sie an dieser Stelle zur gegebenen Zeit informieren.

Wir nutzen die Chance und fragten die Referenten, wohin in ihren Augen die deutsche Rechtsprechung sich bewegen muesse. RA Strewe sieht im vergangenen Jahr eine gute Entwicklung der Rechtsprechung, die bei weitem nicht mehr so heterogen ist wie die Jahre zuvor. Allerdings muesse die Bewertung von Wort/Bildmarken zukuenftig dif- ferenzierter sein. Soweit eine Wort/Bildmarke als solche einge- tragen wurde, weil sie als reine Wortmarke zurueckgewiesen wurde, kann ihr im Rahmen des Domain-Rechts keine so starke Position zukom- men, dass sie fast jeden Domain-Inhaber um seine Domain bringt. Hier wie ueberhaupt bei der Beurteilung von Marken muessten sich die Ge- richte, das Deutsche Patent- und Markenamt und die Patentgerichte miteinander austauschen und eine Harmonisierung der Rechtsansichten anstreben.

RA Buecking sieht das aehnlich, nach seiner Einschaetzung wird sich in der Rechtsprechung weiter die Ueberzeugung durchsetzen, dass bei kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten stets auch auf die Branchen- naehe bzw. die Naehe der beworbenen Waren und/oder Dienstleistungen abzustellen ist. Bei noch nicht mit informativen Inhalten gefuehrten Webseiten ist eine solche Beurteilung schwierig, duerfte sich aber in offensichtlichen Missbrauchsfaellen hilfsweise ueber § 1 UWG bzw. §§ 826, 226, 823, 1004 BGB loesen lassen.

B.
Bodo Schaffeld

Die Auswahl der einzelnen Themen sowie die der beiden Referenten moechte ich als gelungen bezeichnen; auch als Nicht-RA ist diese Veranstaltung fuer jeden Domainbesitzer eine hochinformative Veranstaltung, die man eigentlich nicht versaeumen sollte. Von daher mein Tipp: "Auf nach Muenchen - zum 2. Seminar des Domainvereines am 18. Mai 2002." Mit freundlichen Gruessen aus Detmold Bodo Schaffeld


C.
Rechtsanwalt Peter Heyers aus Osnabrück

Das domainrechtliche Mandat Seminar des 1. Deutscher Domainverein mit den Rechtsanwälten Jens Buecking und Stefan A. Strewe am 12. Januar 2002 in Hannover Die Domainrechtliche Beratung und Betreuung ohne Kenntnisse im Marken-, Kennzeichen- Wettbewerbs- und Namensrecht bedeutet in der Regel den direkten Anwaltsregress. Daß Rechtsanwalt Strewe Repetitorenerfahrung hat, zeigt der stringente Aufbau der Anspruchsprüfung. Dies ist die einzige Möglichkeit eine qualifizierte Beratung im Domainbereich durchzuführen. Die Kollisionen von geschützten Namen und Kennzeichen mit Internetdomains wurde ausführlich in praktischen Beispielen geprüft. Daß am Seminarende die angekündigten Falllösungen ausgeteilt wurden, machte eine Mitarbeit möglich, so dass der Lernerfolg gesichert war. Die vorgetragene Verbindung von Rechtsprechung und Praxis bei diesem durch wenig höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung gekennzeichneten Rechtsgebiet, stellt mit den Seminarunterlagen eine Möglichkeit dar, diese Erkenntnisse direkt in der anwaltlichen Praxis zu nutzen. Rechtsanwalt Buecking gelang es, nach einer nachvollziehbaren Darstellung der notwendigen technischen und organisatorischen Domainwelt, die Triangularität zwischen Domaininhaber, Provider und Denic e.G. hinsichtlich der Vertragsparteien, einzelner Anspruchsgrundlagen und Rechtsbeziehungen verständlich den Seminarteilnehmern darzustellen. Daß die prozessuale Vorgehensweise, Antragsformulierung und Kostenfragen bei Abmahnungen etwas ausführlicher ausfallen hätte können, wurde durch die stetige Beteiligung des jeweils anderen Referenten wieder wettgemacht. Damit bleibt als Fazit festzuhalten, dass die zum überwiegenden Teil bereits mit dem Domainrecht vertrauten Seminarteilnehmer durch die Erfahrung der Referenten für ihre Praxis wertvolle Hinweise mitnehmen konnten. Der Teilnahmebetrag war mit 100 Euro für Berufsanfänger angemessen, für andere Rechtsanwälte mit 250 Euro jedoch etwas zu teuer. Es bleibt zu wünschen, dass der 1. Deutsche Domainverein den eingeschlagenen Weg hinsichtlich Seminaren weiterführt.

Bewertung: sehr gut

Peter Heyers (Dozent und Rechtsanwalt ) Osnabrück 13.01.2002

Jorge Jacobo Casals Ide,
Deutsche Post AG, Rechtsabteilung, Bonn

Inhalt: inhaltlich überzeugte das Seminar durch eine klare Schwerpunktsetzung und dem Herausgreifen der relevanten Probleme aus dem Bereich Domainrecht. Nach einer kurzen Einführung in die technischen und organisatorischen Hintergründe der Domainnamen, wurde anhand von konkreten Beispielsfällen die materiellrechtliche Seite des Domainrechts beleuchtet. Hierbei ist hervorzuheben, dass der "Repetitorstil" des Referenten RA Strewe keineswegs unangenehm war, sondern gerade dadurch dem Praktiker (v.a. auch dem Unternehmensjuristen) nocheinmal die einzelnen Anspruchsgrundlagen mit ihren problematischen Tatbestandsvoraussetzungen vor Augen geführt wurden. Im zweiten Teil wurden detailliert die prozessualen Aspekte dargestellt, wobei auch hier zu vermerken ist, dass der zweite Referent RA Buecking sehr praxisnah aus erster Hand berichten konnte, da er selbst viele Verfahren betreut.

Medieneinsatz: neben einer Mappe mit Fällen und Lösungsskizzen, sowie einem Kurzskript auf aktuellstem Stand, wurde ein Beamer verwendet.

Organisation: sehr angenehm war das Tagungshotel Eden Hotel Wolf, das durch seine Lage direkt am Hauptbahnhof sehr gut zu erreichen war und auch beste Voraussetzungen für das Seminar offerierte. Schließlich ist noch zu unterstreichen, daß der Seminarablauf durch die Einlegung von mehreren kurzen kleinen Pausen (alle 45 Min) sehr frisch blieb und dem Stoff gut gefolgt werden konnte.

Jorge Jacobo Casals Ide,
Deutsche Post AG, Rechtsabteilung, Bonn